Als Sepsis, im Volksmund auch Blutvergiftung genannt, bezeichnet man eine sehr schwere Allgemeininfektion. Diese betrifft den ganzen Körper und kann in sehr kurzer Zeit zu einem Versagen sämtlicher Organe führen. Unbehandelt zieht dies innerhalb weniger Stunden bis Tagen den Tod nach sich.
Nach Schätzungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft erkranken pro Jahr etwa 300.000 Patienten an einer Sepsis. Diese Erkrankung ist neben den herzbedingten Todesfällen die dritthäufigste Todesursache auf Intensivstationen.
Die Sepsis ist daher nicht nur für das Gesundheitssystem relevant, sondern vor allem für den betroffenen Menschen ein über Leben und Tod entscheidendes Krankheitsbild.
Eine Sepsis (Blutvergiftung) erfordert schnelles Handeln
In der Kanzlei Harbusch wurde bereits eine Vielzahl von Fällen mit Sepsis bearbeitet und erfolgreich mit der gegnerischen Berufshaftpflichtversicherung reguliert.
Die Sepsis wurde dabei häufig im Krankenhaus erworben (z. B. durch eine Darmverletzung) aber auch bei ambulant durchgeführten Darmspiegelungen durch unbemerkte Darmperforation.
Hier muss schnell gehandelt werden, denn in dieser Situation zählt jede Stunde. Je früher die Diagnose gestellt und die Therapie begonnen werden kann, desto besser sind die Überlebenschancen für den betroffenen Patienten.
Welche Fehler können bei Diagnose und Behandlung einer Sepsis (Blutvergiftung) auftreten?
Patientenseitige Ansprüche bei einer Sepsis (Blutvergiftung)
Sofern notwendige diagnostische Maßnahmen zur Abklärung dieses lebensbedrohlichen Krankheitsbildes indiziert gewesen wären, aber von den behandelnden Ärzten fehlerhaft unterlassen wurden, kann die von der Rechtsprechung entwickelte Rechtsfigur des Befunderhebungsmangels der Patientenseite dienlich sein. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen ist von einer Beweislastumkehr zugunsten der Patientenseite auszugehen. Dies erleichtert die Durchsetzung der patientenseitigen Ansprüche signifikant.
Durch das OLG München, Urteil vom 27.11.2014, 1 U 901/14, wurde beispielhaft ein Fall einer verspäteten Befunderhebung durch CT trotz akuten Abdomens ausgeurteilt. Die vermeidbaren Folgen waren unter anderem eine 4-Quadrantenperitonitits und Sepsis. Die Patientin musste sich deshalb unter anderem mehreren Krankenhausaufenthalten mit Operationen unterziehen. Hierfür wurden der Patientin ein Schmerzensgeld in Höhe von 75.000,00 € plus immaterieller Vorbehalt zuerkannt.
Sind auch Sie von der verspäteten Feststellung und Therapie einer Sepsis (Blutvergiftung) betroffen?
Dann setzen Sie sich mit der Kanzlei Harbusch in Verbindung. Wir setzen Ihre Schmerzensgeldansprüche und weiteren Schadenspositionen für Sie durch.
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