Mediation ist:
MediatorInnen sind:
Konfliktparteien sind:
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Mediation: Was ist das?
Mediation ist ein außergerichtliches, vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung eines Konflikts anstreben (§ 1 Abs. 1 MediationsG).
Ein Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt (§ 1 Abs. 2 MediationsG). Wesentliche Methoden der Mediation sind Kommunikation und Verhandlung.
allparteilich
Gemäß § 1 Abs. 2 MediationsG ist der Mediator eine „unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis“.
Die Allparteilichkeit beschreibt dabei die innere Haltung des Mediators zu den Parteien. Diese erfordert Neutralität gegenüber den Personen, Konflikten und gegenüber den Ideen der Personen zur Lösungsfindung.
Mit dieser Haltung soll gewährleistet werden, dass der Mediator beiden Parteien gegenüber während ihrer Konfliktlösung als wertschätzender und unvoreingenommener Begleiter zur Seite stehen kann. Der Mediator nimmt in diesem Zusammenhang keine „Richtig-/Falsch-Bewertungen“ vor. Seine Aufgabe ist es, einen konstruktiven Kommunikationsrahmen für den Konfliktlösungsprozess zu schaffen.
ergebnisoffen
Ein weiterer Verfahrensgrundsatz der Mediation ist die Ergebnisoffenheit. Das bedeutet konkret, dass zu Beginn der Mediation nicht feststeht, ob überhaupt eine Lösung gefunden wird und wie diese ggf. aussehen könnte. Die Bereitschaft der Parteien, sich auf eine offene und konstruktive Lösungssuche einzulassen, ist unverzichtbare Voraussetzung für das Gelingen einer Mediation. Im nächsten Schritt werden dann die Lösungsoptionen gemeinsam bewertet und auf ihre Umsetzbarkeit geprüft.
eigenverantwortlich
Eigenverantwortlichkeit innerhalb eines Mediationsverfahrens bedeutet, dass der Mediator selbst keine Lösungsvorschläge liefert, sondern die Verantwortung für die Entwicklung und den Inhalt der Lösungen bei den Konfliktparteien verbleibt. Der Mediator hat keine Entscheidungskompetenz, sondern unterstützt den Kommunikationsprozess, indem er allen teilnehmenden Streitparteien neutral und beratend zur Seite steht. Anders als bei Gerichtsverfahren wird die Entscheidungskompetenz nicht übertragen, auch nicht auf den Mediator. Es wird davon ausgegangen, dass die Konfliktparteien selbst die größte Kompetenz besitzen, ihren Streit zu lösen, indem sie selbstbestimmt und zukunftsorientiert Lösungen erarbeiten.