Iris Harbusch – Kanzlei für Medizinrecht, Arzthaftung und Mediation
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    Kanzlei Hannover Medizinrecht Iris Harbusch

    Mediation zwischen Arzt und Patient

    Eine Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung

    Nicht immer stehen monetäre Gründe im Vordergrund, wenn sich Arzt und Patient über den Verlauf oder das Ergebnis einer Behandlung streiten. Es können durchaus auch unbeant­wortete und damit vielleicht quälende Fragen der Patientenseite sein, die den Wunsch entstehen lassen, in einem geschützten Bereich zu erfahren, warum der Behandlungsverlauf so und nicht anders war.

    Im stressigen Klinikalltag mit starker Arbeitsverdichtung bleibt oft kaum oder kein Raum, ein klärendes Gespräch in ruhiger Atmosphäre zwischen Arzt und Patient zu führen. Darunter leiden mitunter auch die beteiligten Ärzte.

    Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, in konstruktiver Atmosphäre ein solches Gespräch zu führen, wenn beide Seiten – Arzt und Patient – damit einverstanden sind. Denn eine Mediation beruht stets auf Freiwilligkeit. Nicht selten kann durch eine dann erfolgende Kommunikation auch ein innerer Abschluss dieses ungeklärten Kapitels erreicht werden.

    Frau Rechtsanwältin Iris Harbusch begleitet und moderiert Ihr Gespräch als ausgebildete Mediatorin kompetent und empathisch. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie Interesse an einer Mediation haben.

    Mediation – Harbusch Medizinrecht und Arzthaftung Hannover

    Mediation ist:

    • vertraulich
    • strukturiert
    • freiwillig
    • ergebnisoffen

    MediatorInnen sind:

    • allparteilich
    • unabhängig
    • qualifiziert
    • professionell

    Konfliktparteien sind:

    • eigenverantwortlich
    • an einer konstruktiven Konfliktbearbeitung interessiert
    • erarbeiten eigene Lösungen

    Quelle: https://www.bmev.de/mediation/was-ist-mediation.html

    Weitere Informationen zum Thema Mediation:

    Mediation: Was ist das?

    Mediation ist ein außergerichtliches, vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverant­wortlich eine einvernehmliche Beilegung eines Konflikts anstreben (§ 1 Abs. 1 MediationsG).

    Ein Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt (§ 1 Abs. 2 MediationsG). Wesentliche Methoden der Mediation sind Kommunikation und Verhandlung.

    allparteilich

    Gemäß § 1 Abs. 2 MediationsG ist der Mediator eine „unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis“.

    Die Allparteilichkeit beschreibt dabei die innere Haltung des Mediators zu den Parteien. Diese erfordert Neutralität gegenüber den Personen, Konflikten und gegenüber den Ideen der Personen zur Lösungsfindung.

    Mit dieser Haltung soll gewährleistet werden, dass der Mediator beiden Parteien gegenüber während ihrer Konfliktlösung als wertschätzender und unvorein­genommener Begleiter zur Seite stehen kann. Der Mediator nimmt in diesem Zusammenhang keine „Richtig-/Falsch-Bewertungen“ vor. Seine Aufgabe ist es, einen konstruktiven Kommunikationsrahmen für den Konfliktlösungsprozess zu schaffen.

    ergebnisoffen

    Ein weiterer Verfahrensgrundsatz der Mediation ist die Ergebnisoffenheit. Das bedeutet konkret, dass zu Beginn der Mediation nicht feststeht, ob überhaupt eine Lösung gefunden wird und wie diese ggf. aussehen könnte. Die Bereitschaft der Parteien, sich auf eine offene und konstruktive Lösungssuche einzulassen, ist unverzichtbare Voraussetzung für das Gelingen einer Mediation. Im nächsten Schritt werden dann die Lösungsoptionen gemeinsam bewertet und auf ihre Umsetzbarkeit geprüft.

    eigenverantwortlich

    Eigenverantwortlichkeit innerhalb eines Mediationsverfahrens bedeutet, dass der Mediator selbst keine Lösungsvorschläge liefert, sondern die Verantwortung für die Entwicklung und den Inhalt der Lösungen bei den Konfliktparteien verbleibt. Der Mediator hat keine Entscheidungskompetenz, sondern unterstützt den Kommuni­­kationsprozess, indem er allen teilnehmenden Streitparteien neutral und beratend zur Seite steht. Anders als bei Gerichtsverfahren wird die Entscheidungs­kompetenz nicht übertragen, auch nicht auf den Mediator. Es wird davon ausgegangen, dass die Konfliktparteien selbst die größte Kompetenz besitzen, ihren Streit zu lösen, indem sie selbstbestimmt und zukunftsorientiert Lösungen erarbeiten.

    Rechtsanwältin Iris Harbusch für Medizinrecht und Arzthaftung in Hannover

    Kontaktieren Sie uns
     

    Kanzlei Iris Harbusch
    Medizinrecht · Arzthaftung · Mediation
    Königstraße 55
    30175 Hannover
    Tel.: 0511 – 515169-80
    Fax: 0511 – 515169-89
    kanzlei@harbusch-medizinrecht.de
     

    Öffnungszeiten
    Montag – Donnerstag:
    09:00 – 13:00 Uhr
    14:00 – 17:00 Uhr
     

    Freitag:
    09:00 – 13:00 Uhr
     

    Termine nur nach vorheriger Vereinbarung.
     

    Links
    Aktionsbündnis Patientensicherheit
    Patientensicherheit Schweiz
    TranSektoris – Leadership in Healthcare
    Vortrag TranSektoris
    Norddeutsche Patientenanwälte
    Waage Hannover e.V.
    Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V.

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    Fax: 0511 – 515169-89

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