Iris Harbusch – Kanzlei für Medizinrecht, Arzthaftung und Mediation
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    Kanzlei Hannover Medizinrecht Iris Harbusch

    Rechtsanwältin Iris Harbusch

    Persönliches

    Dass sich Frau Rechtsanwältin Harbusch bereits seit Beginn ihrer Berufstätigkeit ausschließlich mit Medizinrecht und Arzthaftung beschäftigt, ist kein Zufall, sondern mit ihrer eigenen Bio­graphie zu erklären. Ein Krankenhausaufenthalt als 7-Jährige führte zu einer frühen Konfron­tation mit der Beeinträchtigung der eigenen körperlichen Integrität. Dadurch besitzt Frau Rechtsanwältin Iris Harbusch eine besondere Empathie und Sensibilität gegenüber der Situation als Patient. Diese Eigenschaften kommen ihren Mandanten heute in der Zusammenarbeit zugute.

    Frau Rechtsanwältin Iris Harbusch ist verheiratet und Mutter einer Tochter.

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    Wissen, wie die Arzt- und Versicherungsseite denkt

    Frau Rechtsanwältin Harbusch verfügt über tiefe Innenansichten des Gesundheitswesens:

      • 17 Jahre bei der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern als verfahrensleitende Rechtsanwältin in interdisziplinärer Zusammenarbeit mit Chefärzten aller Fachrichtungen
      • 2 Jahre als Versicherungsjuristin bei einem Krankenhausversicherer für Kliniken der Maximalversorgung
      • Stippvisite in der Rechtsabteilung eines kommunalen Krankenhausverbundes mit den Schwerpunkten Gremienarbeit und Medizinrecht.

    Ihre bestehende Expertise erweiterte Frau Rechtsanwältin Harbusch noch mit dem erfolgreichen Absolvieren des theoretischen Teils des Fachanwaltskurses im Mai 2017.

    In Zeiten des starken Kostendrucks, der auch vor Krankenhäusern und Arztpraxen nicht Halt macht, ist wenig Raum für Zeit und Gespräche mit Patienten. Unter diesen systemimmanenten Problemen des Gesundheitswesens leiden zunehmend sowohl Patienten als auch Ärzte. Zeitmangel und überlastete Ärzte führen aber auch vorhersehbar zu mehr Behandlungsfehlern.

    Frau Rechtsanwältin Harbusch kennt aus eigener Berufstätigkeit die Perspektive der betroffenen Krankenhäuser und Versicherungen, die im Streitfall Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche regulieren sollen. Dies ist ein großer Mehrwert für Sie als Mandant. Frau Rechtsanwältin Harbusch ist deshalb in der Lage, auf Augenhöhe mit der Arzt- und Versicherungsseite zu verhandeln.

    Fernsehbeitrag
    https://www.harbusch-medizinrecht.de/wp-content/uploads/2018/01/RAin-Iris-Harbusch-NDR-Interview-Fehler-bei-Schönheitsoperation-Was-tun.mp4

    Fernsehbeitrag als Expertin
    Kosmetische Operationen – Möglichkeiten und Grenzen?
    NDR Hannover

    Vorträge
    • Über das Verhältnis von „empowerten“ Patienten und Ärzten
      Hannover, den 21.06.2018
      2. Modul des tranSektoris Qualifizierungsprogramms 2018
      Patientenuniversität der Medizinischen Hochschule Hannover
    • Außergerichtliche Streitbeilegung und Mediation in der Arzthaftung
      21. Jahrestagung der Deutschen Assoziation für Fuß und Sprunggelenk
      20. – 21. März 2015, Universität Bayreuth
    • Die neue Verfahrensordnung der norddeutschen Schlichtungsstelle
      Das medizinische Gutachten im Schlichtungsverfahren
      13. Deutscher Medizinrechtstag, Berlin, September 2012
    • Die Schlichtung durch die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern – Voraussetzungen und Umsetzung
      Frühjahrstagung der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht, Nürnberg, März 2003
    • Patient: Mittel oder Mittelpunkt?
      Wie komme ich als Patient zu meinem Recht?
      Akademie für Ethik in der Medizin, Göttingen, Mai 2002
    • Eltern auf der Intensivstation
      Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin Wilhelmshaven, April 2002
    • Einfluss der Leitlinien auf das Schlichtungsverfahren in der Viszeralchirurgie
      8. Jahrestagung der Chirurgischen Arbeitsgemeinschaft für Qualitätssicherung der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie, Halle Februar 2000
    • Beratung, Schlichtung und Hilfe für Ärzte und Patienten in Krisensituationen
      Akademie für Sozialmedizin e.V. Hannover, Februar 2000
    • Zwingt der Jurist den Mediziner zur Maximalversorgung?
      X. Forum Niedersachsen-Symposium, Hannover Oktober 1998

    Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen zur Qualitätssicherung in Krankenhäusern:

    • Pflege- und Arztfehler in der Kinderheilkunde
      KKH Neustadt am Rübenberge, 13. Oktober 2004
    • Haftung in der Pflege
      KKH Neustadt am Rübenberge, 14. Mai 2003
    • Grundlagen des Arzthaftungsrechts
      KKH Neustadt am Rübenberge, 06. Februar 2002
    • Ärztliche und Pflegerische Dokumentation – eine lästige Pflicht?
      KKH Neustadt am Rübenberge, 22. März 2001
    Fachartikel

    Delegation:
    Die Haftung liegt beim Praxischef

    Rechtsanwältin Iris Harbusch für Medizinrecht und Arzthaftung in Hannover

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    Kanzlei Iris Harbusch
    Medizinrecht · Arzthaftung · Mediation
    Königstraße 55
    30175 Hannover
    Tel.: 0511 – 515169-80
    Fax: 0511 – 515169-89
    kanzlei@harbusch-medizinrecht.de
     

    Öffnungszeiten
    Montag – Donnerstag:
    09:00 – 13:00 Uhr
    14:00 – 17:00 Uhr
     

    Freitag:
    09:00 – 13:00 Uhr
     

    Termine nur nach vorheriger Vereinbarung.
     

    Links
    Aktionsbündnis Patientensicherheit
    Patientensicherheit Schweiz
    TranSektoris – Leadership in Healthcare
    Vortrag TranSektoris
    Norddeutsche Patientenanwälte
    Waage Hannover e.V.
    Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V.

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    E-Mail: kanzlei@harbusch-medizinrecht.de
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    Fax: 0511 – 515169-89

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