Medizinrecht und Arzthaftung Hannover

Rechtsanwältin Iris Harbusch

Expertise aus

8.000

bearbeiteten Arzthaftungsfällen

Medizinrecht Hannover – Rechtsanwaltskanzlei Harbusch in Hannover Medizinrecht Arzthaftung Mediation

Frau Rechtsanwältin Harbusch

vertritt Sie bundesweit

Kanzlei für Medizinrecht Arzthaftung · Mediation

Kompetent, engagiert, empathisch
Ich setze mich für Ihre rechtlichen Interessen im Medizinrecht und der Arzthaftung ein. Überzeugen Sie sich davon.

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über uns

Sie wollen sich einen persönlichen Eindruck von uns verschaffen? Vereinbaren Sie einen Termin unter:
0511 – 515169-80
. Wir machen Ihre Angelegenheit zu unserer Angelegenheit.

Gutes Recht bedarf
guter Hilfe

Suchen Sie eine erfahrene und verlässliche Ansprechpartnerin im Bereich Medizinrecht und Arzthaftung? Dann sind Sie bei uns richtig.

25 Jahre Berufserfahrung
im Gesundheitswesen

Haben Sie als Patient den Verdacht, ärztlich falsch behandelt worden zu sein? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Wir klären den medizinischen Sachverhalt für Sie auf und geben Ihnen frühzeitig eine Ersteinschätzung zu den Erfolgsaussichten in Ihrem individuellen Fall. Wir kennen Ihre Situation und können helfen.

Sie werden als Arzt von einem Patienten wegen des Verdachts eines ärztlichen Behandlungsfehlers in Anspruch genommen? Auch bei kritischer Betrachtung des Behandlungsverlaufes sind Sie der Auffassung, die Regeln der Heilkunde beachtet zu haben? Sie möchten diesem Vorwurf entgegentreten? Vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Frau Rechtsanwältin Iris Harbusch verfügt über 25 Jahre Berufs­erfahrung in der Arzthaftung und über eine Expertise von 8.000 bearbeiteten Arzthaftungsfällen.

Abrechnungsstreitigkeiten mit Ihrer gesetzlichen oder privaten Kranken­versicherung im Leistungsbereich, Medizinprodukte- und Arzneimittelrecht zählen des Weiteren zu den Interessenschwerpunkten der Kanzlei. Gesetzliche Kranken­kassen unterstützen wir kompetent und versiert bei Regressen nach § 66 SGB V.

Netzwerk von
Beratungsärzten

Die Kanzlei kann auf ein breit aufgestelltes Netzwerk von Beratungsärzten verschiedener Fachrichtungen zurückgreifen, die alle in leitenden Positionen in Krankenhäusern aktiv sind oder waren.

Dieser besondere Mehrwert bei der Bearbeitung eines arzthaftungsrechtlichen Mandates kommt den Mandanten unmittelbar zugute, indem bereits vor der Einholung eines kosten- und zeitintensiven Sachverständigengutachtens eine valide Tendenz zu den Erfolgsaussichten jedes Einzelfalles getroffen werden kann.

Zudem ist Frau Rechtsanwältin Iris Harbusch auch ausgebildete Mediatorin. Die besondere emotionale Belastung beider Seiten – insbesondere in der Arzthaftung – stellt auch hohe Anforderungen an die beteiligten Rechtsanwälte. Aufgrund ihrer Persönlichkeit, Erfahrung und Ausbildung ist Frau Rechtsanwältin Iris Harbusch auch in schwierigen Situationen in der Lage, für Sie als Mandant ergebnis­orientierte Lösungen in Ihrem Sinne voranzutreiben.

Wir bringen Licht in Ihren arzthaftungsrechtlichen Fall.

Medizinrecht

Das Medizinrecht umfasst – vereinfacht – alle rechtlichen Aspekte des Gesundheitswesens, der Krankenversorgung und der Medizin in ihrer Gesamtheit. Es handelt sich um ein komplexes und umfangreiches Rechtsgebiet.

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Arzthaftung

Die Arzthaftung ist ein Teilgebiet des Medizinrechts und beschäftigt sich mit der zivilrechtlichen Verantwortlichkeit des Arztes gegenüber seinem Patienten, sofern dem Arzt ein Behandlungsfehler unterlaufen ist.

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Mediation

Die Mediation ist – verkürzt – ein freiwilliges Verfahren zur außergerichtlichen, strukturierten Bearbeitung von Konflikten. Das Ziel der Mediation ist das Erreichen einer Win-win Lösung für die Beteiligten.

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